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1.    Der Medieninhaber/Verlag behält es sich vor, Aufträge ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Für den Inhalt der Anzeigen haftet der Auftraggeber.

2.    Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder fernmündlich veranlassten Änderungen wird, wie auch bei undeutlich geschriebenen Textvorlagen oder mangelhaften Unterlagen, für die Richtigkeit der Wiedergabe keine Gewähr übernommen.

3.    Der Medieninhaber/Verlag lehnt jede Haftung für Schäden, die durch Druckfehler entstanden sind, ab. Ersatzanzeigen können nur verlangt werden, wenn durch Fehler des Medieninhabers/Verlages der Sinn der Anzeige verändert wurde oder die Erfolgsaussichten der Anzeige eindeutig und unzweifelhaft in Frage gestellt sind. Es gilt als vereinbart, dass ein allfälliger Scha­denersatzanspruch stets auf eine kostenlose Ersatzeinschaltung beschränkt bleibt.

4.    Im Falle von höherer Gewalt, Streik, Datenverlust, Energieausfall, Verzögerung der Verteilung u.ä. erlischt jede Ver­pflichtung auf Erfüllung von Aufträgen und Leistungen von Scha­denersatz. Ins­besondere wird auch kein Schadenersatz für nicht veröffentlichte An­zeigen geleistet. Wenn der Medieninhaber/Verlag durch höhere Gewalt (Streik u.ä.), Datenverlust oder Maschinenbruch etc. daran gehindert wird, die volle Kal­ku­la­tions­auflage auszuliefern, hat er Anspruch auf das vereinbarte Ent­gelt (für die Einschaltung oder Beilagengebühr), wenn mindestens 75 % der Kalkulationsauflage ausgeliefert wurden, sonst nur auf den entsprechenden An­teil.

5.    Probeabzüge zur Freigabe der Schaltungen werden nur auf Wunsch hergestellt. Bei nicht fristgemäßer Rückantwort auf Freigabe-Anfragen gilt die Genehmigung zum Druck (Freigabe) als erteilt! Der Auftraggeber haftet für den richtigen Eingang der Druckunterlagen für festgelegte Dispositionen und bestätigt mit Ãœbermittlung, dass er im Besitz der Bild- und Datenrechte ist.

6.    Reklamationen werden nur bis 8 Tage nach Erscheinen anerkannt.

7.    Belege werden bei Formatanzeigen mit der Rechnung geliefert, bei Wortanzeigen nur auf Anforderung gegen Kosten-Ersatz.

8.    Rechnungen sind sofort nach Rechnungserhalt zahlbar. Bei Zahlungsverzug werden 10% Zinsen sowie 5% Einziehungskosten und Bearbeitungs-Gebühren berechnet. Nicht vereinbarte Skontoabzüge werden nachverrechnet.

9.    Der Medieninhaber/Verlag behält sich vor, jederzeit ohne Angabe von Gründen von Aufträgen zurückzutreten, auch dann, wenn ein Abschluss auf wiederholtes Erscheinen der Veröffentlichung vorliegt.

10.  Platzierungswünsche sind für den Medieninhaber nur bei Leistung eines Platzierungszuschlages verbindlich. Ansonsten ist der Verlag wie auch bei Wünschen nach Konkurrenzausschluss auf der gleichen oder folgenden Seite um Erfüllung bemüht.

11.  Der Medieninhaber/Verlag haftet keinesfalls für den Verlust von Einsendungen.

12.   Kosten für Grafik u. Änderung vereinbarter Ausführungen, bestehender Inserate, Lieferung v. Fotos o. Reinzeichnungen gehen zu Lasten des Auftrag­ge­bers. Grafik-Kosten/h: 85,- EURO netto, Termin für Presse- oder Werbe-Fotos/h: 85,- EURO netto.

13.  Bei Jahresabschlüssen wird der laut Tarif erreichte Kundenrabatt gewährt. Bei Nichterreichen schriftlich fixierter/en Anzahl/Umfang wird zu viel beanspruchter oder gewährter Kundenrabatt nachbelastet.

14.  Im Falle einer Änderung der Anzeigenpreise tritt diese bei laufenden Abschlüssen sofort in Kraft.

15.  Die Ãœbermittlung von Fotos o. Grafiken an Kunden/Leser stellt keinesfalls eine Ãœbertragung der Rechte oder eine Zustimmung zu jedweder Verwendung z.B. im Internet o. anderen Medien dar! Alle Rechte verbleiben auch bei Daten-Ãœbermittlung ausnahmslos bei der MP-MEDIA & POWER GmbH. Gestaltete Inserate oder Fotos stellen geistiges Eigentum der MP-MEDIA & POWER GmbH dar.

16.  Datenverarbeitung: Personenbezogene Daten werden im Rahmen einer Geschäftsbeziehung mit Kunden und Lieferanten, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in diesen Angelegenheiten sowie für die Geschäftsanbahnung betreffend das eigene Lieferungs- oder Leistungsangebot, einschließlich automationsunterstützt erstellter und archivierter Textdokumente (wie z. B. Korrespondenz) in dieser Angelegenheit automationsunterstützt auf Basis geltender Vorschriften sowie ausdrücklich oder schlüssiger Zustimmung hierzu verwendet, sofern nicht einer solchen Verwendung widersprochen wurde.

17.  Erfüllungsort: Kramsach, Gerichtsstand: Rattenberg.

Rechtevorbehalt gemäß § 44 UrhG:
Nachdruck, Vervielfältigung und Verbreitung sowie die Übernahme von Beiträgen iSd § 44 Abs 1 und 2 UrhG werden gemäß § 44 Abs 1 zweiter Satz UrhG ausdrücklich verboten. Alle Urheber- und Verwertungsrechte bleiben vorbehalten.

 

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