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Öko-Hunderter gilt auch für Öko-Autos!

Öko-Autos wie Erdgas-, Hybrid- oder Elektro-Fahrzeuge müssen sich ebenfalls an den Dauer-Hunderter auf der A12 halten. Öko-Autos wie Erdgas-, Hybrid- oder Elektro-Fahrzeuge müssen sich ebenfalls an den Dauer-Hunderter auf der A12 halten. Foto: Bilderbox
Ende November hat es doch noch geklappt: Der Dauer-Hunderter auf der A12 wurde eingeführt. Trotz Kritik scheint durch die Tempo-Bremse eine Reduktion des Schadstoff-Ausstoßes im Inntal möglich. Auch Fahrer von Öko-Autos müssen vom Gas gehen.

TIROL (rr) Noch im Oktober wusste nicht einmal die zuständige Landesrätin Mag. Ingrid Felipe (GRÜNE), wann „ihr“ Dauer-Hunderter überhaupt eingeführt wird. Mittlerweile hat es doch funktioniert und die Tempobremse gilt seit 20. November.

Ausnahme für Öko-Autos wäre nicht umsetzbar

Erdgas-Autos verursachen deutlich weniger Abgase als beispielsweise Diesel-Fahrzeuge. Sie verursachen so gut wie keinen Feinstaub.
Trotz allem sind Erdgas-Fahrzeuge immer noch Fahrzeuge mit Verbrennungs-Motor, die Abgase produzieren.
Elektro-Autos produzieren überhaupt keine Abgase. In einem Land wie Tirol, das den Großteil seines Strombedarfs aus erneuerbaren Energie-Quellen wie Wasserkraft deckt, sind sie besonders umwelt-freundlich.
Viele Fahrer dieser „Öko-Autos“ fragen sich nun: „Muss man diesen Luft-Hunderter auch mit umweltfreundlichen Autos einhalten?“ Die einfache Antwort darauf lautet: „Ja, man muss…“.
Dazu gibt es folgende Erklärung: Das IG-Luft ist ein Bundesgesetz. Es gibt hierbei zwei Arten von Beschränkungen, die erlassen werden können: Eine „zeitliche“ oder „räumliche“ Beschränkung.
Zum Beispiel: LKWs dürfen in der Nacht von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr nicht fahren. Oder: LKWs dürfen aufgrund von Schadstoff-Bestimmungen einen bestimmten Bereich nicht befahren.
Hiervon sind Fahrzeuge mit Elektro-Antrieb oder Fahrzeuge mit Plug-in Hybrid-Antrieb ausgenommen.

Tempo 100: Ausnahmen nur für Einsatz-Fahrzeuge

Die zweite Art von Beschränkungen sind die Geschwindigkeits-Beschränkungen. Hier gibt es lediglich Ausnahmen für Einsatz-Fahrzeuge im Einsatz.
Die derzeit geltende 100 km/h-Beschränkung auf weiten Teilen der A12 und der A13 gilt also auch für Elektro-Fahrzeuge und Plug-in-Hybrid-Fahrzeuge.
Zur Erklärung heißt es dazu seitens der Verkehrs-Rechtsexperten von Tirol: „Es gibt keine ex-lege Ausnahme von Geschwindigkeitsbeschränkungen für Fahrzeuge mit Alternativantrieb, da der Anwendungsbereich sehr gering ist, dies sich negativ auf die Verkehrssicherheit auswirken würde und mit unverhältnismäßigem Aufwand und Kosten für die Kontrolle und Beweisführung verbunden wäre.“
Von Fahrzeugen mit Erdgas-Motor ganz zu schweigen. Diese verursachen zwar weniger Schadstoffe als ein Diesel oder Benziner. Trotzdem handelt es sich auch hier um einen Verbrennungs-Motor.
Darüber hinaus ist es überaus unrealistisch, dass einzelne Fahrzeuge überhaupt weiterhin 130 km/h fahren könnten, wenn die rechte Spur zum LKW-Parkplatz mutiert und die linke Spur auf 100 km/h begrenzt bleibt… Letzte Änderung am Dienstag, 02 Dezember 2014 10:57
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