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Gelten Rechtsgrundsätze noch?

Wenn sie auf der Autobahn A 12 mit 130 km/h bei schönstem Wetter auf gerader Strecke und wenig Verkehr von Kufstein nach Innsbruck fahren, bekommen sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Amts wegen eine Verwaltungstrafe, weil sie den IGL-Hunderter übertreten haben.

Wenn aber über Monate Hunderttausende von Fremden aus Afghanistan, Syrien, Irak und allen möglichen Staaten des nahen Ostens und des tiefsten Afrikas ohne jegliche Kontrolle, ohne dass jemand weiß, wer die wirklich sind und welcher Gesundheitszustand vorliegt, unser Land passieren und Zehntausende davon sogar noch dauerhaft bei uns aufhältig sind und bleiben, passiert nichts. Obwohl es zB die Straftatbestände illegale Schlepperei (§114 FPG) und Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) gibt – wie dies sogar der bayrische Innenminister unlängst kritisiert hat - , ignorieren nicht nur viele Bürger (da könnte man noch sagen, dass nicht alle davon wissen), sondern sogar diverse Organisationen, wie Caritas, Rotes Kreuz…und sogar sämtliche Module des Innenministeriums (die allesamt zu 100% um diese Rechtswidrigkeit wissen) einfach die Rechtsordnung, obwohl sie nach Art 18 B-VG verpflichtet wären.

Der Flughafen München registriert rund 40 Millionen Passagiere, der Miniflughafen Innsbruck kontrolliert rund 1 Million Passagiere pro Jahr völlig ohne Vorkommnisse mit dem notwendigen Personal und man weiß ganz genau, wen man fliegt – und niemand findet das auch nur ansatzweise befremdlich. Warum soll eine solche oder ähnliche Kontrolle auch und besonders für die Bodenbewegung nicht gelten, zumal wir sogar Terroranschläge und genug Schwierigkeiten erleben müssen? Soll alles unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Humanität möglich sein, obwohl jeder mit Verstand Ausgerüstete weiß, dass eine Integration derart vieler Andersgläubiger unmöglich ist, unser Sozialsystem noch weiter gnadenlos ausgebeutet wird und auch die riesige Arbeitslosigkeit nie und nimmer mit den Zugewanderten kompensiert werden kann. Vor größeren Sicherheitsproblematiken reden wir hier noch gar nicht, wurde unsere Sicherheitsapparat vorsichtshalber in den letzten Jahren doch kläglich vernachlässigt, ein Blick auf das Bundesheer genügt. Dürfen heute unter dem Titel „Flüchtlingskrise“, die längst absehbar war, alle Rechtsgrundsätze einfach außer Kraft gesetzt werden? Es soll auch an die Genfer Flüchtlingskonvention und das österreichische Asylgesetz (Fluchtgründe §3) erinnert werden, die niemand bestreitet. Das kann aber nicht dazu führen, dass die eigenen Rechtsvorschriften nicht mehr (Zurückweisung § 5) oder nur mehr bei goodwill eingehalten werden. Und dann kommt auch noch ein Bundesverfassungsgesetz ab 1.10.2015, mit dem wie in diktatorischen Staaten die Gemeindeautonomie quasi ausgeschaltet wird und die Gemeindeoberhäupter sich dann bei eigener Untätigkeit darauf ausreden, eh nichts mehr tun habe können.

LA a.D., GR Mag. iur. Anton Frisch

Kufstein, am 5.12.2015

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