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Was haben Kfz-Zulassung und Familienbeihilfe gemeinsam

Jeder Autobesitzer (der muss nicht einmal Eigentümer sein) kennt seine Zulassungsbescheinigung, die ganz genau formalisiert, ja sogar EU-weit vorgeschrieben, jedes Detail vorschreibt, das er anzuführen hat (nicht kann). Unter anderem sogar seine Hauptwohnsitzadresse und wenn der Kfz-Besitzer von der Straße A in die Straße B oder gar von der Gemeinde von A in die Gemeinde B zieht, also eine Wohnsitzänderung macht, hat er dies (nicht kann!) sogar binnen kürzester Frist zu machen, will er nicht gleich die Tatbestandsvoraussetzungen für mehrere Bundes-Verwaltungsstrafen erfüllen. Auch die jüngste Auslagerung der Verantwortung von den Bezirkshauptmannschaften an die sog. Zulassungsstellen der einzelnen Versicherungen, die dadurch eine quasi behördenvorgelagerte Tätigkeit ausüben, ändert nichts an der vom Autobesitzer selbsttätig und unaufgefordert wahrzunehmenden Meldeverpflichtung. Diese Regelung gibt es primär aus zwei Gründen, erstens um eine genaue Übersicht zu haben und zweitens, um Missbräuchen a priori vorzubeugen.

Ganz anders ist das bei der Familienbeihilfe, die auch nicht umsonst so heißt. Rund 250 Mio Euro für 122.000 Kinder (das entspricht fast der Einwohnerzahl von Innsbruck) hat Österreich an Familienbeihilfe ins EU-Ausland (für dortig lebende Kinder) bloß im Jahr 2015 gezahlt. Selbst angesichts der desaströsen Pisa-Studie (fürs Inland) gibt die Familienministerin nun vor, Steuergeld für „bildungspolitische Projekte“ zu brauchen und fordert für die im Ausland lebenden Kinder eine Kürzung der Familienbeihilfe auf das landesübliche Niveau. Ja wo sind wir denn? Hat diese Ministerin noch immer nicht kapiert, dass die Familienbeihilfe die erhöhten Kosten durch das Kind abgelten soll? Und dass für ausländische EU-Bürger, weil bloß der Nachweis über den rechtmäßigen Aufenthalt nach §§ 8 oder 9 Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) notwendig ist, der Missbrauch zu unrichtigen Familienbeihilfenbegehren Tür und Tor geöffnet, ist wohl mehr als naheliegend. Und dann geht auch noch Bundeskanzler Kern her, der selbst Jurist ist und unterstützt die Forderung von Karmasin – weil die sich 100 Mio Euro/jährlich erwartet - auf Reduzierung der Familienbeihilfe auf das lokale Niveau bei gleichzeitiger Klarstellung, da sei ein Einvernehmen mit den anderen EU-Staaten nötig. Die wesentlich striktere Zulassungsgeschichte wird aber wohlweislich verschwiegen.

Bös gedacht, das hat nichts mit Ausländerfeindlichkeit, sondern nur mit Vernunft zu tun, ist es also so, dass es bei der Autozulassung (da ist selbst in der Zulassung der Hauptwohnsitz vermerkt) wesentlich strengere Voraussetzungen gibt (und das auch noch international!) als bei den Voraussetzungen für die Gewährung von Famlienbeihilfen (da genügt nur der Aufenthaltsnachweis eines Kindes zB in Südrumänien). Das ist ja nur mehr krank. Und man wundert sich schon, warum diese eklatante Ungleichheit nicht schon längst höchstgerichtlich klargestellt worden ist, wird doch sonst dieser Ruf überall anders immer gleich laut. Vielleicht, nein sicher, hat sich die Auto-und Versicherungswirtschaft gegenüber dem Familienministerium und den österreichischen Steuerzahler durchgesetzt.

Wenn wir das Steuergeld zum Hinauswerfen haben, würde alles kein Problem sein, doch kann schon vom einem EU-ausländischen Familienbeihilfenbezieher erwartet werden, dass sein Kind zumindest den Wohnsitz in Österreich hat. Umso mehr müsste das für Nicht-EU-Bürger gelten, also zB Schweizer oder Türken.

Bei der derzeitigen Praxis in Österreich könne man vereinfacht und auch zynisch sagen: Bei uns hat das Auto einen genaueren/strengeren Stellenwert als die Familienbeihilfe – das ist nur mehr krank.

LAGR a.D., Mag. iur. Anton Frisch

Kufstein, am 18.12.2016

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