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Leserbrief von Mag. Georg Fuchshuber (ACHENSEEBAHN)

Mag. Georg Fuchshuber brachte seinen Leserbrief persönlich in der ROFAN-KURIER Redaktion vorbei! Mag. Georg Fuchshuber brachte seinen Leserbrief persönlich in der ROFAN-KURIER Redaktion vorbei!
Im Artikel zur ACHENSEEBAHN im ROFAN-KURIER vom Freitag, 1. Juni, wurde über den Entfall der Infrastrukturgelder für die Achensee-Bahn berichtet. Zitierte Aussagen des Herrn DI Allinger-Czollich möchte ich ergänzen und richtig stellen.
Die Achenseebahn ist kein Tourismusbetrieb,  sondern ein Eisenbahnunternehmen gemäß Eisenbahngesetz und Konzession seit 1889. Damit gilt das ÖPNRV-G.

Gemäß §3 liegt ein kommerzieller Verkehr (Fahrbetrieb ohne Zuschüsse) vor.
Das Privatbahngesetz, regelt die Zuschüsse.  Die sogenannten gemeinwirtschaftlichen Leistungen (Betriebszuschüsse) werden von der Achenseebahn nicht benötigt. Es ist lediglich die Finanzierung der Infrastruktur erforderlich, sodass die sogenannten MIP Mittel (Infrastrukturgelder) notwendig sind. Die Schafbergbahn und die Schneebergbahn sind Ausflugsbahnen auf einen Berg. Die Achenseebahn AG bietet einen Nah- und Regionalverkehr gem.  ÖPNRV-G und PSO Public Service Obligation, wie die ÖBB, alle Privatbahnen und auch die DB-AG im Außerfern an.

Auch diese Unternehmen befördern Touristen, OHNE dass ihnen Gelder gestrichten werden. Mit den Linienbussen in Tirol werden auch Touristen befördert, ohne dass irgendeine Stelle dafür Gelder zur Betriebsabwicklung streicht. Das Gegenteil ist der Fall.
Nah- und Regionalverkehr wird neben dem Regelbeförderungspreis (Tarif) auch mit stark subventionierten Preisen in Verkehrsverbünden durch die öffentliche Hand finanziert. Wenn Allinger-Czollich meint, weil die Achenseebahn AG ihren Nah- und Regionalverkehr nicht mit subventionierten Tarifen oder gar mit Verkehrsdienstvertrag  führt, gebühren ihr auch keine Infrastrukturmittel, irrt er, weil es im Sinne der Erwerbsfreiheit nicht sein darf, dass man öffentliche Subventionen für den Fahrbetrieb als Voraussetzung für eine Infrastrukturabgeltung definiert. Vielmehr sollte die öffentliche Hand froh ist, dass es auch noch ein Eisenbahnunternehmen gibt, dass ohne Subvention fährt und so bekannt ist, dass es seinen Verkehr selbst finanzieren kann und von sich aus einen ganzjährigen Verkehr mit Triebwagen entwickeln will. Wenn Allinger-Czollich meint, dass die Fahrzeiten der Achenseebahn (mit Dampfzügen) nicht attraktiv sind, dann sollte er sich fragen, ob der Umgang nicht schon über Jahrzehnte gleich zu allen anderen Bahnen war, weil keine Modernisierung ohne öffentliche Gelder erfolgt ist. Die Achenseebahn wird im Mai 2018 aus kommerziellen Überlegungen ohne Subvention ihren Fahrplan verdoppeln.

Sollte sich die Ungleichbehandlung bei der Infrastrukturfinanzierung ändern, werden wir uns in die Lage versetzen, mit Triebwagenzügen von Eben nach Jenbach in der halben Zeit, wie die Linienbusse zu fahren und jedem Fahrgast im Vergleich zu heute einen Sitzplatz anbieten zu können. Über das geplante Angebot hinaus, kann  gem. PSO bzw. ÖPNRV-G eine Bestellung abgegeben werden oder mit einer allgemeinen Vorschrift ein Dritttarif mit unserem Unternehmen vereinbart werden. Es sollte verständlich sein, dass ein stark subventionierter VVT Tarif ohne Ausgleichzahlung nicht akzeptiert werden kann. Letzte Änderung am Donnerstag, 06 Juli 2017 12:31
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Christian Mück

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