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Ungarische Müll-Sammler sind derzeit im Unterland aktiv. In Steinberg am Rofan wurde letztens offenbar sogar Sperrmüll gestohlen.

Steinberg am Rofan Kürzlich meldeten sich einige ROFAN-KURIER-Leser in der Redaktion: Ungarische Staatsbürger kommen offenbar täglich nach Steinberg am Rofan und versuchen dort, Sperrmüll zu besorgen. Offenbar betreten die Müll-Jäger laut Berichten aus der Bevölkerung auch Privatgründstücke, um sich umzusehen. Überall fragen sie nach Müll.

Strafbar, aber...

Dass das Sammeln von Sperr- und Sondermüll strafbar ist, ist bekannt. Laut Polizei ist eine schriftliche Genehmigung des Bezirkshauptmannes nötig, um Sperrmüll überhaupt sammeln zu dürfen. Ohne schriftliche Zustimmung des Österreichischen Umweltministeriums und der entsprechnden ausländischen Behörden ist die  Ausfuhr von Sperrmüll ebenfalls verboten. Der hier gesammelte Müll wird nämlich nach Ungarn gebracht und dort entweder verwendet oder weiterverkauft. Auf das unerlaubte Sammeln und den Export von Müll  können Verwaltungsstrafen von 360,- EURO bis zu 36.340,- EURO ausgesprochen werden.
Auf Nachfrage bei der Pressestelle der Polizei ist das Sammeln von Sperrmüll theoretisch eine Straftat. Die Sperrmüllsammlung läuft so ab: Die Gemeinde organisiert diese und holt den Sperrmüll ab. Oder es wird, wie in Steinberg ein Müllplatz zur Verfügung gestellt. Sobald man den Sperrmüll  zum Abholen bzw. zum Abholplatz bringt, wird der Müll damit zum Besitz der Gemeinde. Also beklauen die "Sperrmülldiebe" die Gemeinden. Rechtlich gesehen ist das Diebstahl! Praktisch ist das Problem der Polizei bekannt, aber es folgen nicht wirklich Konsequenzen, weil durch den verschwundenen Sperrmüll "ja eigentlich niemand einen Schaden hat"...

Gelten Rechtsgrundsätze noch?

Montag, 07 Dezember 2015
Freigegeben in Leserbriefe
Wenn sie auf der Autobahn A 12 mit 130 km/h bei schönstem Wetter auf gerader Strecke und wenig Verkehr von Kufstein nach Innsbruck fahren, bekommen sie mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit von Amts wegen eine Verwaltungstrafe, weil sie den IGL-Hunderter übertreten haben.

Wenn aber über Monate Hunderttausende von Fremden aus Afghanistan, Syrien, Irak und allen möglichen Staaten des nahen Ostens und des tiefsten Afrikas ohne jegliche Kontrolle, ohne dass jemand weiß, wer die wirklich sind und welcher Gesundheitszustand vorliegt, unser Land passieren und Zehntausende davon sogar noch dauerhaft bei uns aufhältig sind und bleiben, passiert nichts. Obwohl es zB die Straftatbestände illegale Schlepperei (§114 FPG) und Amtsmissbrauch (§ 302 StGB) gibt – wie dies sogar der bayrische Innenminister unlängst kritisiert hat - , ignorieren nicht nur viele Bürger (da könnte man noch sagen, dass nicht alle davon wissen), sondern sogar diverse Organisationen, wie Caritas, Rotes Kreuz…und sogar sämtliche Module des Innenministeriums (die allesamt zu 100% um diese Rechtswidrigkeit wissen) einfach die Rechtsordnung, obwohl sie nach Art 18 B-VG verpflichtet wären.

Der Flughafen München registriert rund 40 Millionen Passagiere, der Miniflughafen Innsbruck kontrolliert rund 1 Million Passagiere pro Jahr völlig ohne Vorkommnisse mit dem notwendigen Personal und man weiß ganz genau, wen man fliegt – und niemand findet das auch nur ansatzweise befremdlich. Warum soll eine solche oder ähnliche Kontrolle auch und besonders für die Bodenbewegung nicht gelten, zumal wir sogar Terroranschläge und genug Schwierigkeiten erleben müssen? Soll alles unter dem Deckmantel einer vermeintlichen Humanität möglich sein, obwohl jeder mit Verstand Ausgerüstete weiß, dass eine Integration derart vieler Andersgläubiger unmöglich ist, unser Sozialsystem noch weiter gnadenlos ausgebeutet wird und auch die riesige Arbeitslosigkeit nie und nimmer mit den Zugewanderten kompensiert werden kann. Vor größeren Sicherheitsproblematiken reden wir hier noch gar nicht, wurde unsere Sicherheitsapparat vorsichtshalber in den letzten Jahren doch kläglich vernachlässigt, ein Blick auf das Bundesheer genügt. Dürfen heute unter dem Titel „Flüchtlingskrise“, die längst absehbar war, alle Rechtsgrundsätze einfach außer Kraft gesetzt werden? Es soll auch an die Genfer Flüchtlingskonvention und das österreichische Asylgesetz (Fluchtgründe §3) erinnert werden, die niemand bestreitet. Das kann aber nicht dazu führen, dass die eigenen Rechtsvorschriften nicht mehr (Zurückweisung § 5) oder nur mehr bei goodwill eingehalten werden. Und dann kommt auch noch ein Bundesverfassungsgesetz ab 1.10.2015, mit dem wie in diktatorischen Staaten die Gemeindeautonomie quasi ausgeschaltet wird und die Gemeindeoberhäupter sich dann bei eigener Untätigkeit darauf ausreden, eh nichts mehr tun habe können.

LA a.D., GR Mag. iur. Anton Frisch

Kufstein, am 5.12.2015

Vergangenen Winter wurden in der Radfelder Discothek „Arena Tirol“ nicht nur die Tanzbeine, sondern auch die Fäuste geschwungen! Die vermehrten Rangeleien, die sich zumeist außerhalb der Disco abspielten, bekämpften Polizei und Gemeinde nun mit strengeren Sicherheits-Maßnahmen.

RADFELD (aw) Im vergangenen Winter beklagte die Polizeiinspektion Kramsach vermehrte Einsätze bei der Radfelder Disco „Arena Tirol“. Vor allem außerhalb des Gebäudes, am Parkplatz der „Arena“, kam es immer wieder zu Handgreiflichkeiten, die in teils schweren Körperverletzungen resultierten. Neben diversen Kiefer- und Nasenbeinbrüchen gab es aber auch Sachbeschädigungen.

Maßnahmen zeigen Wirkung

Der Bürgermeister von Radfeld NR Josef Auer war über die Eskalationen Ende 2011/Anfang 2012 besonders entrüstet: „Die Discothek besuchen ja auch friedliche Leute, die einfach nur Spaß haben wollen“. Aus diesem Grund führte die Gemeinde Radfeld, in Zusammenarbeit mit der Discothek, verschärfte Maßnahmen ein. Es wurde nicht nur die Security aufgestockt, auch ein  Hund wurde dem Team hinzugefügt. Desweiteren wurde eine Video-Aufzeichnung im Freien errichtet.
„Bis jetzt haben diese neuen Mittel gefruchtet. Doch wir müssen die Entwicklung über einen längeren Zeitraum beobachten“, erklärt Bruno Bichler, Kommandant der Polizeiinspektion Kramsach.
Sollten die Ausschreitungen wieder häufiger werden, droht Bürgermeister Auer mit weiteren Konsequenzen: „Dann wird die Sperrzeit eben vorverlegt“. Auer bezieht sich in seiner Aussage auf den Zeitraum, in dem sich die meisten Einsätze abspielten: zwischen 1:00 und 2:00 Uhr morgens. Auch wenn der Bürgermeister eingesteht, dass dann die Gefahr bestünde, dass derartige Vorfälle einfach früher stattfinden.

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