GF Mag. Manfred Fink von MM-Fassaden gibt Tipps in Sachen Bau.

Mängel und Gewährleistung

Die Gewährleistung nach ÖNORM B2110: Der Auftragnehmer übernimmt die Garantie für die vertraglich zugesicherten Leistungen, bei Mängeln oder Schäden, die während der Gewährleistungsfrist auftreten und durch ihn zu vertreten sind.

Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tag der Abnahme. Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich in 2 Jahren, bei unbeweglichen Sachen in 3 Jahren ab Lieferung. Kommt ein Mangel innerhalb von 6 Monaten ab Lieferung hervor, wird dessen Vorliegen zum Übergabezeitpunkt vermutet. Schadenersatzansprüche hingegen verjähren erst in 3 Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, letztlich erst in 30 Jahren, Produkthaftungsansprüche verjähren hingegen letztlich schon in 10 Jahren ab Inverkehrbringen des fehlerhaften Produktes.


Gewährleistungsansprüche sind immer schriftlich geltend zu machen.
Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Mängelbeseitigung innerhalb einer angemessenen, gesetzten Frist nicht nach, so können Sie die Mängel durch einen Ersatzhandwerker auf Kosten Ihres Auftragnehmers beseitigen lassen. Fragen Sie in allen Zweifelsfällen Ihren Architekten und ziehen Sie gegebenenfalls einen Sachverständigen hinzu.
Auch nach Ablauf der Gewährleistungsfrist kann der Auftraggeber vom Auftragnehmer bei Werkmängeln Schadenersatz verlangen, sofern die Voraussetzungen für einen Schadenersatzanspruch gegeben sind. Erforderlich ist ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten als Ursache der Mängel. Der Schadenersatzanspruch darf seinerseits nicht verjährt sein. Schadenersatzansprüche verjähren innerhalb von 3 Jahren ab Bekanntwerden von Schaden und Schädiger.
Bei Terminverzögerung setzen Sie eine angemessene Nachfrist mit dem Hinweis, dass das Unternehmen für alle durch die Verzögerung entstehenden Mehrkosten haftet und dass sie bei Nichteinhaltung der Nachfrist vom Vertrag zurücktreten.

Unser TIPP:
Bestehen Sie bei Bau- und Handwerkerleistungen immer auf ein detailliertes Angebot und eine detaillierte Schlussrechnung. Je genauer die Produkte und Leistungen auf diesen Dokumenten beschrieben sind umso besser ist man vor ungerechtfertigten Nachträgen seitens unseriöser Anbieter geschützt und kann im Gewährleistungsfall leichter sein Recht durchsetzen.  - Anzeige -

MM-Fassaden & Isolierungen
Amerling 134a
6233 Kramsach
Tel.: 05337-63485
Mobil 0664-1160817

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