Am österreichischen Bundes-Verwaltungs-Gericht (Bild) wird es ab Juni heiß hergehen...
EU-Asylrecht neu: Massive Probleme vorprogrammiert
Ist Österreichs Diskussion um eine „schärfere Gangart in Asyl-Fragen“ lediglich politisches Schattenboxen? Jeder Asyl-Entscheid muss sich künftig am neuen EU-Recht orientieren. Doch das ist schwammig formuliert. Zudem übererfüllt Österreich noch immer die EU-Vorgaben...
BRÜSSEL/WIEN (cm) Politiker verschiedener Parteien fallen aktuell mit markigen Sprüchen zum Thema "Asyl" auf. Langsam dämmert es den Führungs-Riegen in den Parteien, dass man hier mindestens 30 Jahre zu lange weggeschaut, schöngeredet und ignoriert hat. Jetzt geht es nur noch um Schadens-Begrenzung. Man hört Sprüche wie "schärfere Gangart", "keine Toleranz" und vieles mehr. Doch in der Umsetzung wird das schwierig. Denn egal, wie Österreichs Fremden-Behörde (BFA) oder die Richter am Bundes-Verwaltungsgericht (BVWG) entscheiden: Beim Schreiben des neuen EU-Asylrechts, für das man sich medienwirksam öffentlich auf die Schulter klopft, wurden laut Insidern in Wahrheit teils derart schwammige Formulierungen verwendet, dass praktisch JEDE negative Entscheidung beeinsprucht werden kann. Damit nicht genug: Erst, wenn die ersten Einsprüche auf EU-Ebene durch-judiziert wurden, haben Österreichs Richter endlich Rechtssicherheit und wissen, welche Entscheidungen halten und welche nicht.
Auch FPÖ könnte nicht liefern
Das bedeutet mit anderen Worten: Egal, welche Partei in Österreich am Ruder ist: Durch die Rechts-Abhängigkeit von der übergeordneten EU ist Österreich diesbezüglich nicht Herr im eigenen Haus. Was in Sachen Asylrecht geht und was nicht, sagt (immer noch und auch weiterhin) Europa. Um dem Inkraft-Treten der neuen Regelungen ab 12. Juni 2026 ein wenig vorzugreifen, befinden sich Österreichs Richter des Bundes-Verwaltungs-Gerichtes seit Wochen in Dauer-Schulungen. Doch das Fazit der Richterschaft ist nüchtern: "Es war wohl noch nie zuvor so viel so unklar, wie jetzt durch das neue EU-Asylrecht. Zudem hat die Bundesregierung erst jetzt gerade die nötigen Begleit-Gesetze auf österreichischer Ebene in Begutachtung geschickt! Obwohl die neuen Regelungen bereits im Juni in Kraft treten, gibt es damit noch keinerlei verbindliche Handlungs-Anleitungen für Österreichs Behörden und Gerichte! Damit ist eine Vorbereitungs-Zeit innerhalb der Behörden und Gerichte bis dato kaum möglich", erklärt dazu ein Insider im Gespräch mit dem ROFAN-KURIER.
Verschärfend hinzu kommt: Österreich kocht in Asyl-Belangen oft noch immer sein eigenes Süppchen, übererfüllt ohne Zwang die geltenden Regelungen. Ein Beispiel: Der Unterschied von "Subsidiären Schutz" und "Asyl". Subsidiären Schutz gibt es laut EU-Definition dann, wenn im Heimatland zum Beispiel Krieg herrscht. Asyl bedeutet, es wird jemand aus bestimmten Gründen (Christen-Verfolgung) aufgenommen, weil ihn Bedrohungen in der Heimat persönlich betreffen. Bisher wird subsidiärer Schutz in Österreich aber auch gegeben, wenn die Sicherheits-Lage im Herkunfts-Land "schlecht" ist. Das ist jedoch laut EU in Zukunft KEIN Grund mehr für subsidiären Schutz!
Unsicherheit für Tausende: Regierung muss liefern!
Dazu der Insider: "Hier braucht es dringend eine Regelung, weil Personen, die wegen schlechter Sicherheits-Lage aufgenommen wurden, nun keinen subsidiären Schutz mehr erhalten können. Doch Tausende halten sich bei uns dann unter den falschen Voraussetzungen auf, gehen einer Beschäftigung nach. Was machen wir mit diesen Menschen? Die Bundes-Regierung müsste das dringend verbindlich regeln." Ebenfalls neu: Noch immer erhalten ganze Familien Asyl in Österreich, wenn nur EIN Familien-Mitglied in Gefahr ist! Laut EU muss künftig jede Person einzeln eine Bedrohung nachweisen. Wie regelt Österreich das...?








