Vier Jahre lang ließ die UNIQA ein Tiroler Unfallopfer von einem Detektiv beschatten. Man wollte beweisen, dass sich sein Zustand gebessert hat.Symbolbild

UNIQA ließ Unfallopfer jahrelang beschatten!

Bereits 1997 widmete sich Francis Ford Coppola im Film "Der Regenmacher" dem Konflikt zwischen Versicherungen, die ihre Leistungen reduzieren möchten und Geschädigten, die ihr Geld wollen...

TIROL Auch in einem Aufsehen erregenden Fall in Tirol, über den der ORF kürzlich berichtete, geht es um diesen Konflikt. 1996 hatte ein Innsbrucker auf der Timmelsjoch-Hochalpenstraße einen schweren Motorrad-Unfall. Dabei wurden ihm beide Beine zertrümmert. Bis heute leidet er offenbar unter Schmerzen und den Folgen des Unfalls. Die Schuld wurde damals nicht dem Mann selbst, sondern dem Straßen-Betreiber zugesprochen. Seither muss die UNIQA als Versicherungs-Gesellschaft des Straßen-Betreibers Ersatzzahlungen an den Tiroler leisten, weil dieser arbeitsunfähig ist. Doch damit wollte sich die UNIQA offenbar nicht abfinden: Trotz mittlerweile 25 medizinischen Gutachten von 16 verschiedenen Gutachtern hätte UNIQA jahrelang versucht, die Leistungen einzustellen oder zu minimieren, wie der ORF Tirol berichtet. Etwa ein Jahr lang hätte die Versicherung die Zahlungen sogar eingestellt. "Ohne die Hilfe von Freunden und Familie hätte ich die Wohnung und alles andere verloren", erklärte der Mann dem ORF. Kürzlich sei in einem Prozess bestätigt worden, dass UNIQA wieder zahlen müsse.

UNIQA lässt Tiroler vier Jahre lang von Detektiv beschatten

Über vier Jahre lang hat die UNIQA den Mann zudem von einem Detektiv beschatten lassen. In Tiefgaragen, beim Treffen mit Freunden... Der Privatdetektiv ist dem Innsbrucker nebst Assistenten laut ORF-Bericht sogar in den Italien-Urlaub nachgereist und hätte ihn dort gefilmt. Obwohl er laut mehrerer Gutachten Invalide ist, wollte die UNIQA durch vierjährige Beschattung wohl nachweisen, dass sich sein Zustand gebessert habe. Der Anwalt des Innsbruckers reagiert gegenüber ORF-Tirol mit Unverständnis: Eine vierjährige Überwachung mittels Privat-Detektiv sei ihm in seiner gesamten Laufbahn noch nicht untergekommen. Hier sei zudem die Sachlage durch Urteile und Sachverständige definiert. Dennoch versuche man, einem Schwerst-Invaliden eine völlige Arbeits-Fähigkeit zu unterstellen...

UNIQA antwortet (teilweise)

Der ROFAN-KURIER fragte dazu die UNIQA-Versicherung:
1.) Wird der Geschädigte von Uniqa weiter beschattet? (keine Antwort).
2.) Nach 4 Jahren Beschattung und 25 Gutachen: Ist/wird der Fall nun abgeschlossen? (keine Antwort).
3.) In wie vielen Fällen hat Uniqa in den letzten 5 Jahren Kunden/Geschädigte in Tirol beschatten lassen? (keine Antwort).
4.) Werden Beschattungen von Geschädigten/Kunden bei Uniqa öfter durchgeführt?
5.) Erachtet Uniqa das Eindringen in die Privatsphäre – z.B. filmen von Personen im Urlaub – als legitimes Mittel...?
6.) Wurde UNIQA in Österreich... bereits mit dem Vorwurf der "systematischen Leistungsverweigerung" konfrontiert? (keine Antwort).

Hier das UNIQA-Statement

"Es ist bei UNIQA Österreich Versicherungen AG keine gängige Methode, Privatdetektive zu engagieren, sondern die absolute Ausnahme. Wenn aber, wie hier, Umstände auftauchen, die mit dem uns bisher bekannten Sachverhalt schwierig in Einklang zu bringen sind, dann müssen wir im Sinne der Versicherungsgemeinschaft handeln und allfällige Widersprüchlichkeiten klären. Dieses Prinzip bedeutet, dass wir jeder einzelnen Kundin und jedem einzelnen Kunden verpflichtet sind mit den von ihnen bezahlten Prämien sorgsam umzugehen und jeden Leistungsanspruch im Sinne der Risikogemeinschaft genau zu prüfen. Eine Verletzung dieser Pflicht wäre ein grober Verstoß. Im vorliegenden Fall handelt es sich um einen Vertrag aus der Haftpflichtversicherung, die bei Schäden gegenüber Dritten eintritt, wie hier gegenüber dem Herrn. Es ist wichtig zu differenzieren: Der Herr st Geschädigter und nicht unser Versicherungsnehmer.
 
Konkret wurde UNIQA mit Internetauftritten in Form von abgebildeten Aktivitäten konfrontiert, die den Schluss nahelegten, dass sich der Gesundheitszustand des Herrn gebessert hat. Daraufhin baten wir ihn, sich untersuchen zu lassen, denn die erwähnten Gerichtsgutachten stammen aus vergangenen Jahren und geben daher keinen Aufschluss über seinen aktuellen Gesundheitszustand. Der Betroffene war leider nicht bereit, auch nach mehrfacher Aufforderung unsererseits, sich aktuell einer außergerichtlichen medizinischen Begutachtung zu unterziehen, weshalb wir uns auf diesem Weg ein Bild machen mussten. Wir können das Unbehagen nachvollziehen, aber hätte der Mann dieser Untersuchung zugestimmt, wäre der Einsatz eines Privatdetektivs und die damit verbundenen Unannehmlichkeiten vermeidbar gewesen."
Quellen: ORF Tirol, UNIQA


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