Steuerberater Mag. Michael Hirschberger (links) und Mag. Markus Geisler, MBA MSc.Geisler & Hirschberger

Verkauf von Immobilien: Vorsicht!

Um beim privaten Verkauf einer Immobilie keine bösen Steuerüberraschungen zu erleben, sollte der Steuerberater des Vertrauens frühzeitig eingebunden werden.

SCHWAZ Grundsätzlich fällt beim privaten Verkauf einer Immobilie Immobilienertragssteuer (ImmoESt) in Höhe von 30 Prozent auf den "Gewinn" (Differenz zwischen Verkaufserlös und den Anschaffungskosten) an. Bei der Berechnung der Anschaffungskosten ist entscheidend, wann die Immobilie zuletzt entgeltlich erworben (nicht vererbt oder verschenkt) wurde. Für Altvermögen (vor dem 31.3.2002 entgeltlich erworben) werden fiktive Anschaffungskosten von 86 Prozent des Verkaufserlöses herangezogen. Für Neuvermögen sind die tatsächlichen Anschaffungskosten zu ermitteln. Der Steuerberater führt diese Berechnung durch und kennt sämtliche Möglichkeiten, die Steuerlast zu minimieren.

Die Hauptwohnsitzbefreiung kann in der Regel genutzt werden, wenn man die Immobilie in den letzten zehn Jahren vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre als Hauptwohnsitz nutzte oder von der Anschaffung bis zur Veräußerung mindestens zwei Jahre durchgehend als Hauptwohnsitz diente. Insbesondere bei Aufgabe des Hauptwohnsitzes mit anschließender Vermietung sollte man einen Steuerberater kontaktieren. Geht die Hauptwohnsitzbefreiung verloren, kann bei einem späteren Verkauf die Steuerlast höher sein als die erzielten Vermietungseinkünfte! Auch bei vorzeitiger Übergabe von Immobilien innerhalb der Familie sollte man einen Steuerberater frühzeitig informieren, falls ein Verkauf zu Lebzeiten der Übergeber denkbar ist. Soll eine zuvor vermietete Wohnung verkauft werden, ist Vorsicht geboten. Wurde mit Umsatzsteuer vermietet, muss vor Verkauf unbedingt geprüft werden, ob im Rahmen der Vermietung ein Gesamtüberschuss erzielt wurde, sonst droht die Einstufung als Liebhaberei und Rückzahlung bereits erhaltener Vorsteuerbeträge. Hier hilft der Steuerberater gerne weiter. - Anzeige -

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
E-Mail:
Web: www.kanzlei-geisler.at | www.steuerberater-geisler.at 


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