Steuerberater Mag. Michael Hirschberger (links) und Mag. Markus Geisler, MBA MSc.Geisler & Hirschberger

Arbeitnehmer: Mehr Netto vom Brutto

In Zeiten überdurchschnittlich hoher Geldentwertung und eines immer stärker umkämpften Arbeitnehmermarktes werden konkurrenzfähige Gehälter für Unternehmer immer schwerer zu finanzieren. In diesem Kontext wurden mit der Teuerungsprämie und der Mitarbeitergewinnbeteiligung 2022 zwei für Dienstgeber höchst interessante Werkzeuge eingeführt.

SCHWAZ Die Teuerungsprämie wurde als Sofortmaßnahme gegen die steigende Inflation im Rahmen des letzten Entlastungspaketes beschlossen. Sie ermöglicht es, Arbeitnehmern in den Jahren 2022 und 2023 unkompliziert und individuell zusätzlich zum bestehenden Gehalt bis zu 3.000,– EURO komplett abgabenfrei zuwenden zu können. Davon stehen 2.000,– EURO als Basisbetrag frei zur Verfügung, weiters können 1.000,– EURO frei zugewendet werden, wenn dies im anzuwendenden Kollektivvertrag oder einer berechtigten Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Nicht befreit ist die Umwandlung bisher üblicherweise gewährter Zahlungen.

Die Mitarbeitergewinnbeteiligung ermöglicht es, Arbeitnehmern jährlich bis zu 3.000,– EURO lohnsteuerfrei zukommen zu lassen. Um von der Lohnsteuerbefreiung zu profitieren, gilt es jedoch, drei wesentliche Voraussetzungen zu erfüllen: 1. muss im Unternehmen ein Gewinn in der Höhe der ausbezahlten Mitarbeitergewinnbeteiligungen erzielt worden sein, 2. muss ein Anspruch auf Mitarbeitergewinnbeteiligung allen Arbeitnehmern oder allen Arbeitnehmern einer definierten Arbeitnehmergruppe gewährt werden und 3. darf es sich grundsätzlich um keine Umwandlung bereits bestehender Gehaltsansprüche handeln. Die Höhe der Mitarbeitergewinnbeteiligung kann zwischen den Arbeitnehmern abweichen und natürlich auch an das Erreichen von Zielen geknüpft sein. Für die Jahre 2022 und 2023 gilt es jedoch zu beachten, dass man aus Teuerungsprämie und Mitarbeitergewinnbeteiligung zusammen insgesamt nur 3.000,– EURO begünstigt behandeln darf. Die begünstigte Teuerungsprämie ist auf die Jahre 2022 und 2023 beschränkt. Die Mitarbeitergewinnbeteiligung jedoch sollte in jedem Unternehmen langfristig ein Fixbestandteil werden. - Anzeige -

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
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