Steuerberater Mag. Michael Hirschberger (links) und Mag. Markus Geisler, MBA MSc.Geisler & Hirschberger

Elektromobilität bei Dienstnehmern

Dass uns auf heimischen Straßen immer häufiger Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen begegnen, liegt zu einem nicht zu unterschätzenden Teil an den aktuellen abgabenrechtlichen Begünstigungen für Unternehmer iZm. Elektrofahrzeugen: Vorsteuerabzug bis zu einem Bruttokaufpreis von 40.000,– EURO, kein Sachbezug für die private Nutzung durch Dienstnehmer sowie der 2023 neu eingeführte Investitionsfreibetrag führen bei gut beratenen Unternehmen immer öfter zu einer Entscheidung pro Elektrofahrzeug für ihren Fuhrpark. 

SCHWAZ Der elektrische Mobilitätsgedanke muss aber nicht beim PKW enden! Auch E-Bikes, E-Mofas oder E-Scooter unterliegen abgabenrechtlichen Begünstigungen und insbesondere keinem Sachbezug für die private Nutzung. Gerade das vom Freizeit-Equipment vieler Tiroler nicht mehr wegzudenkende E-Bike liefert hier Möglichkeiten für mitarbeiterorientierte Dienstgeber. Kauft oder least der Dienstgeber E-Bikes zur Nutzung für seine Dienstnehmer, profitiert er vom vollen Vorsteuerabzug und kann das E-Bike dem Dienstnehmer ebenso sachbezugsfrei zur privaten Nutzung überlassen. Inzwischen gängige Modelle reduzieren das Bruttogehalt des Dienstnehmers um die Anschaffungskosten des E-Bikes gleichmäßig verteilt über 36 bis 60 Monate. Berücksichtigt man den Vorteil des Vorsteuerabzugs (der dem Dienstnehmer bei privatem Kauf nicht zustehen würde) sowie die Ersparnis an Lohnsteuer und Sozialversicherungsabgaben durch die Gehaltsreduktion, erhält der Dienstnehmer über den Zeitraum zwar monatlich weniger Nettogehalt, dieser Abzug beläuft sich aber je nach Steuerstufe nur auf ca. 40% bis 70% des Kaufpreises den er privat für das E-Bike tragen müsste! Diverse Anbieter am heimischen Markt übernehmen zudem bereits die gesamte Abwicklung. Sämtliche Dienstnehmer können sich beim Fachhändler selbstständig ihr Rad zusammenstellen und der Dienstgeber muss ohne weiteren logistischen Aufwand nur mehr den Auftrag freigeben. Im Falle der Beendigung des Dienstverhältnisses während der Laufzeit greift eine Versicherung die den Leasingvertrag wenn gewünscht ohne weitere Kosten auflöst, es besteht somit grundsätzlich kein finanzielles Risiko für den Dienstgeber. - Anzeige -

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
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Web: www.kanzlei-geisler.at | www.steuerberater-geisler.at 


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