Das Team der Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH hilft dabei die besten Entscheidungen zu treffen.Geisler & Hirschberger

Immobilienkauf: Böse Überraschungen vermeiden

Ein Immobilienkauf ist eine attraktive Investition. Um jedoch böse Überraschungen zu vermeiden, ist eine fundierte Beratung unerlässlich!

SCHWAZ Plant man beispielsweise den Kauf einer Liegenschaft zur anschließenden Vermietung, müssen Erträge in der Regel laufend versteuert werden. Dies setzt voraus, dass die Immobilie langfristig Überschüsse erwirtschaftet, was eine auf die Immobilie zugeschnittene Prognoserechnung erforderlich macht. Bei touristischer Nutzung gilt, dass in der Regel Aufenthaltsabgaben erhoben werden, gewerberechtliche Vorschriften einschlägig sein können und auch sozialversicherungsrechtliche Fragestellungen entstehen können. Doch nicht nur langfristige Folgen gilt es zu beachten. Auch einmalige Steuern und Gebühren spielen eine zentrale Rolle beim Immobilienkauf: Der Eigentumserwerb einer Immobilie sowie die Eintragung eines Pfandrechts machen eine Eintragung im Grundbuch erforderlich und gebührenpflichtig. Unter bestimmten Voraussetzungen kann ein Erwerb nach dem 31. März 2024 von diesen Eintragungsgebühren befreit sein.

Konsequenzen und Befreiungsbestimmungen

Die Grunderwerbsteuer erfasst sowohl den entgeltlichen als auch den unentgeltlichen Erwerb von Grundstücken in Österreich. Auch Schenkungen oder Erbschaften führen in der Regel zu grundsteuerlichen Konsequenzen - die Berechnung kann entsprechend komplex sein. Je nachdem, von wem die Liegenschaft erworben wird und wie sie genutzt werden soll, kann sich ein erheblicher Gestaltungsspielraum im Bereich der Umsatzsteuer ergeben. Davon abhängig, ob Umsatzsteuerpflicht besteht, kann auch die Rückerstattung von Vorsteuern beantragt werden, was zu einem deutlich geringeren Finanzierungbedarf führen kann. Der Verkauf einer Immobilie hat ebenso steuerliche Folgen. Wird eine Liegenschaft mit „Gewinn“ verkauft, ist dieser steuerpflichtig. Es bestehen jedoch einige Befreiungsbestimmungen, nach welchen auch ein „gewinnbringender“ Verkauf steuerfrei behandelt werden kann. Ein Immobilienkauf ist komplex und erfordert eine sorgfältige Planung. Vertrauen Sie auf die Expertise von Geisler, Hirschberger & Partner. - Anzeige -

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Dr. Walter-Waizer-Straße 1a
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Tel.: 0800/665550
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