Das Team von Geisler Hirschberger + Partner - Eure Experten für alle Steuerfragen.Geisler & Hirschberger

Mehr Kilometergeld ab 2025

Seit 1. Jänner 2025 gilt eine neue Kilometergeldverordnung. Neben einer Erhöhung der Sätze bringt sie auch genauere Regelungen zur Abrechnung von Dienstfahrten.

SCHWAZ Arbeitnehmer und Selbstständige, die regelmäßig mit dem privaten Fahrzeug beruflich unterwegs sind, profitieren von der Erhöhung der neuen Kilometergeldverordnung – müssen aber auch einige neue Vorgaben beachten.

Diese Sätze gelten nun

Nach vielen Jahren ohne Anpassung werden die Kilometergeldsätze nun spürbar angehoben bzw. vereinheitlicht:
Pkw, Motorräder und Motorfahrräder: 50 CENT pro Kilometer (bisher: 42 CENT).
Fahrräder und E-Bikes: 50 CENT pro Kilometer (bisher: 38 CENT).
Zusätzlicher Zuschuss: 15 CENT pro Kilometer für mitfahrende Kollegen.

Wer für seinen Arbeitgeber beruflich unterwegs ist, kann sich das Kilometergeld steuerfrei erstatten lassen. Auch Selbstständige können diese Beträge für Dienstfahrten als Betriebsausgabe absetzen. Kein Kilometergeld gibt es für regelmäßige Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsplatz. Dafür kann – je nach Entfernung – die Pendlerpauschale geltend gemacht werden. Die Kilometergeldverordnung 2025 sorgt auch für klarere Vorgaben bei der Abrechnung. Besonders wichtig ist die Dokumentation der Fahrten, um die steuerliche Anerkennung zu sichern. Wer Kilometergeld geltend machen möchte, muss die betrieblichen bzw. beruflichen Fahrten lückenlos nachweisen. Ein Fahrtenbuch oder eine digitale Aufzeichnung mit folgenden Mindestangaben ist notwendig: Datum der Fahrt, Kilometerstand, Gefahrene Kilometer,  Start- und Zielort, Zweck der Fahrt.

Maximale Kilometergrenzen

Es werden erstmalig in der Verordnung Obergrenzen für die steuerliche Anerkennung festgelegt:
• Pkw, Motorräder und Motorfahrräder: maximal 30.000 km pro Jahr.
• Fahrräder und E-Bikes: maximal 3.000 km pro Jahr.
Liegt die jährliche Fahrleistung über diesen Werten, kann das darüber hinausgehende Kilometergeld nicht mehr steuerlich geltend gemacht werden. - Anzeige -

Geisler Hirschberger + Partner
Dr. Walter-Waizer-Straße 1a 6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
Mail: , www.ghp.tax
steuerberater-innsbruck.info


ROFAN-KURIER - Unabhängige Regionalzeitung im Tiroler Unterland © 2025

Suche

Startseite