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Einheitliche Trinkgeldpauschale

Ab 1. Jänner 2026 gilt in der österreichischen Gastronomie eine einheitliche Regelung zur Trinkgeldpauschale. Damit soll mehr Klarheit, Fairness und weniger bürokratischer Aufwand geschaffen werden.

SCHWAZ Die Trinkgeldpauschale ist ein festgesetzter Pauschalbetrag, welcher in der Gastronomie über die Lohnverrechnung angesetzt wird, um eine leichtere Abrechnung zu ermöglichen ohne aufwendige Trinkgeldaufzeichnungen führen zu müssen. Die Trinkgeldpauschale ist lohnsteuerfrei und erhöht die Bemessungsgrundlage in der Sozialversicherung. Das bedeutet, dass sie für die Dienstnehmer:innen den Anspruch beim Arbeitslosengeld und der Pension erhöht.

Für wen gilt sie?

Die Regelung betrifft alle Beschäftigten im Gastronomie- und Hotelleriebereich – ob mit oder ohne Inkassotätigkeit. Bisher war die Höhe der Pauschale von Bundesland zu Bundesland verschieden. Künftig gibt es zwei fixe Beträge, die österreichweit einheitlich gelten:

Jahr    Mit (Inkasso)      Ohne
2026         65 Euro    45 Euro
2027         85 Euro    45 Euro
2028        100 Euro    50 Euro
Ab 2029 erfolgt eine jährliche Index-Anpassung.

Was bringt die Änderung?

Die Vereinheitlichung schafft Gerechtigkeit – auch für Mitarbeitende, die bisher keine Pauschale bekommen haben, obwohl sie Trinkgeld erhalten. Streitereien mit Behörden und Versuche, Trinkgeld über Bankomat- oder Kreditkartenabrechnungen zu erfassen, gehören damit der Vergangenheit an.

Noch Fragen?

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