Dass uns auf heimischen Straßen immer häufiger Fahrzeuge mit grünem Kennzeichen begegnen, liegt zu einem nicht zu unterschätzenden Teil an den aktuellen abgabenrechtlichen Begünstigungen für Unternehmer iZm. Elektrofahrzeugen: Vorsteuerabzug bis zu einem Bruttokaufpreis von 40.000,– EURO, kein Sachbezug für die private Nutzung durch Dienstnehmer sowie der 2023 neu eingeführte Investitionsfreibetrag führen bei gut beratenen Unternehmen immer öfter zu einer Entscheidung pro Elektrofahrzeug für ihren Fuhrpark.