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In Österreich und in der EU ist man mit der E-Card gut versorgt. Ganz anders sieht das aber aus, sobald man den Kontinent verlässt. Hier ist eine Auslands-Krankenversicherung und eine genaue Recherche über das Gesundheitssystem des Ziellandes absolut zu empfehlen.

International - "Ich habe mir nur die Hand verstaucht, war zwei Stunden im Krankenhaus in den USA und habe plötzlich über 10.000.- EURO Schulden!" Solche oder ähnliche Sätze hört man leider viel zu oft, wenn es um Krankenhaus-Aufenthalte im Ausland geht.
Mit der europäischen Krankenversicherungskarte, die auf der Rückseite der e-card angebracht ist, ist man während eines Aufenthaltes im Gebiet eines EU- oder EWR-Staates sowie in Bosnien und Herzegowina, Mazedonien, Serbien und der Schweiz geschützt. Man erhält alle Sachleistungen, die sich als medizinisch notwendig erweisen. Bitte beachten Sie, dass dem Leistungserbringer in Bosnien und Herzegowina sowie in Serbien grundsätzlich ein örtlicher Krankenschein zu übergeben ist. Mit Montenegro und der Türkei gelten zwischenstaatliche Abkommen, die einen Versicherungsschutz mittels Betreuungsschein gewährleisten. Da diese Scheine aber nur die Tatsache der Versicherung in Österreich bestätigen, müssen sie im jeweiligen Urlaubsland vor einem Arztbesuch in einen örtlichen Krankenschein umgetauscht werden. Grundsätzlich ist man aber auch in der EU gut beraten, wenn man eine Zusatzversicherung abschliesst. Es kann auch passieren, dass man in der EU plötzlich bei einem Privat-Arzt oder in einem Privat-Krankenhaus landet.

Reiseversicherung auf Zielland abstimmen

In allen übrigen Staaten der Erde ist man nicht vertraglich geschützt. Dort gilt man als Privatpatient – die Kosten für eine Krankenbehandlung müssen an Ort und Stelle bezahlt werden, die Rechnungen mit Saldierungsvermerk können Sie bei Ihrer Versicherung zur Kostenerstattung einreichen. Um unliebsame Überraschungen zu vermeiden, ist der Abschluss einer privaten Reisekrankenversicherung absolut zu empfehlen. Beachten Sie auch, dass manche Vertragsstaaten für bestimmte Leistungen Selbstbehalte vorsehen, die von der österreichischen Sozialversicherung nicht ersetzt werden. Eine private Reisekrankenversicherung ist daher auch in diesem Fall empfehlenswert - diese gewährleistet möglicherweise auch einen allfälligen Rücktransport, dessen Kosten von der österreichischen Krankenversicherung grundsätzlich nicht übernommen werden.
Übrigens: Wenn man Arzt- oder Krankenhaus-Rechnungen aus dem Ausland einfach nicht bezahlt, könnten Sie auch hier in Österreich von Schuldeneintreibern belästigt und eventuell bei der nächsten Einreise mit Problemen konfrontiert werden.

Touristenflaute – selbst schuld

Freitag, 15 Januar 2016
Freigegeben in Leserbriefe
Zu Beginn eines jeden Jahres wird immer das Urlaubsverhalten insbesondere im Interesse der einschlägigen Reiseveranstalter über alle möglichen Umfragen geprüft.

Aus einer geht beispielsweise ganz klar hervor, dass der Trend zu Mehrfachreisen geht und Italien das Ziel Nummer eins der Österreicher ist (42%). Nur ganze 5% wollen derzeit in die Türkei reisen, gar nur jeweils 2% nach Agypten oder Marokko.

Man braucht kein großer Experte zu sein, um zu sehen, dass aufgrund der Terrorereignisse das Sicherheitsdenken der Reisenden – da braucht es keine politischen Belehrungen - für das Jahr 2016 noch sensibler geworden ist.

Wenn in die Türkei nur mehr rund 5% reisen wollen, kann sich die türkische Reisebranche vorwiegend bei ihren eigenen Leuten bedanken. Sie führen seit geraumer Zeit einen Bürgerkrieg im eigenen Land gegen die eigenen Staatsbürger (Kurden) und dazu noch einen richtigen Krieg in den fremden Staatsgebieten Nordirak und Nordsyrien mit Hunderten von Toten. Ein Grund von Reiseverweigerungen von Österreichurlaubern ist auch, dass die Türkei erst kürzlich 3 Milliarden Euro europäische Steuergelder zur Verminderung der Flüchtlingszahlen kassiert, aber keine spürbaren Maßnahmen dazu gesetzt hat. Und nicht zuletzt bedanken sich diese Reiseunwilligen auch noch beim unfähigen/unwilligen Außenminister Kurz, weil sie sagen: „Und da soll ich auch noch Visagebühren zahlen“!

LA a.D., GR Mag. iur. Anton Frisch

Kufstein, am 15.1.2016

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