Steuerberater Mag. Markus Geisler (links), MBA MSc mit seinem Team!Foto: Geisler & Hirschberger
Auf Online-Händler im EU-Raum kommen mit 1. Juli 2021 große Veränderungen zu.
Wegfall Lieferschwellen-Regelung
Aktuell regeln im innergemeinschaftlichen Versandhandel allgemein unterschiedlich hohe Umsatzgrenzen (Lieferschwelle), in welchem EU-Land die Umsatzsteuer abzuführen ist.
Wird dieser Grenzwert überschritten, so muss sich der EU-Händler im entsprechenden Land für die Entrichtung der Umsatzsteuer registrieren.
Ab dem 1. Juli 2021 erfolgt die Besteuerung der Umsätze generell im Bestimmungsland. Keine Regel ohne Ausnahme: Kleinunternehmen werden weiterhin dort besteuert, wo die Versendung der Ware beginnt.
Steuererklärung mittels EU-OSS
Das zentrale Element der neuen Regelung ist der Umsatzsteuer One-Stop-Shop.
Der neue EU-One-Stop-Shop (EU-OSS) bietet ab 1. Juli 2021 Unternehmen die Möglichkeit, die in anderen EU-Ländern zu entrichtende Umsatzsteuer über FinanzOnline zu erklären und zu bezahlen – ohne sich im Bestimmungsland registrieren zu müssen.
Wird nicht am EU-OSS teilgenommen, so muss in jedem Bestimmungsland eine Registrierung erfolgen.
EU-OSS im Detail
Die Registrierung für den EU-OSS erfolgt im jeweiligen Niederlassungsland des EU-Händlers.
Wichtig: Wer sich für die Registrierung entscheidet, muss dann auch alle Umsätze, die unter die EU-OSS-Regelung fallen, über diese erklären!
In Österreich erfolgt die Teilnahme über FinanzOnline.
Voraussetzung ist eine österreichische UID-Nummer.
Wer bereits vor dem 1. Juli 2021 die Vorgänger-Variante MOSS benützt hat, wird automatisch zu einem EU-OSS Nutzer.
Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
Web: www.kanzlei-geisler.at
Web: www.steuerberater-geisler.at
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