V.l.: Steuerberater Mag. Markus Geisler, MBA MSc, Mag. Christian Aigner, LL.M., Mag. Marion Mittendorfer und Mag. Michael Hirschberger.Geisler & Hirschberger

Die Blockchain ist längst in Tirols Haushalten angekommen!

Die aktuelle Steuerreform im Bereich der Besteuerung von Krypto-Assets brachte wesentliche Veränderungen.

SCHWAZ Die wichtigste Information für viele Halter von Bitcoin & Co im Privatvermögen vorab: Hat man seine Kryptowährung vor dem 1.3.2021 angeschafft, gilt die Spekulationsfrist von einem Jahr, um Steuerfreiheit auf den Veräußerungsgewinn zu erlangen. Für ab dem 1.3.2021 angeschaffte Kryptowährungen ändert sich die Besteuerung jedoch weitreichend. Dieses "Neuvermögen" wird nun – ähnlich wie Aktien – beim Verkauf der Kapitalertragsteuer iHv 27,5% auf den Veräußerungsgewinn unterworfen, unabhängig davon, ob der Steuerpflichtige die Kryptowerte im Privatvermögen länger als ein Jahr gehalten hat. Zur Fragestellung, was neben dem klassischen Verkauf noch Steuerpflicht auslösen kann, wurde klargestellt, dass der Tausch einer Kryptowährung gegen eine andere Kryptowährung grundsätzlich keine Realisierung darstellt. Somit entsteht keine Steuerpflicht auf eventuelle Kursgewinne.

Beratung holen - Steuerrisiko vermeiden

Für Sachverhalte abseits des klassischen Verkaufs von Kryptowährungen (Staking, Lending, Mining, DeFi Vorgänge, etc.) gilt es aufgrund der neuen steuerrechtlichen Bestimmungen jedoch umso mehr den Einzelfall detailliert zu prüfen. Eine professionelle Beratung bzw. Analyse des Sachverhaltes empfiehlt sich, um unvorhergesehene steuerliche Risiken zu vermeiden und proaktiv optimierend eingreifen zu können. Die seit einigen Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnenden "NFTs" gelten übrigens idR. nicht als Kryptowährung, gerade iVm. einer gewerblichen Tätigkeit kann sich jedoch trotzdem eine Steuerpflicht ergeben. Insbesondere in der Kunstbranche haben NFTs neue Geschäftsmodelle eröffnet. Eine professionelle steuerliche Beratung bereits vor Umsetzung eines Projekts sollte jedoch unbedingt wahrgenommen werden, da gerade im Bereich der Umsatzsteuer aktuell enorme Schwierigkeiten beim internationalen Handel mit NFTs über Plattformen wie "Seagate" bestehen. - Anzeige -

Geisler & Hirschberger Steuerberatungs GmbH
Münchner Straße 22
6130 Schwaz
Tel.: 0800/665550
E-Mail:
Web: www.kanzlei-geisler.at | www.steuerberater-geisler.at 


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