Zulassung checken! In Zukunft kommt es auf die Werte "G" (Eigengewicht und "A26" (Nenn-Dauerleistung) an...
Kein Scherz: Seit 1. April zahlt man für E-Autos jetzt auch Versicherungs-Steuer. Der Kauf-Anreiz der Steuerbefreiung fällt somit weg. Hier ein paar Beispiele und worauf es künftig beim E-Auto-Kauf ankommt…
ÖSTERREICH Während der Verhandlungen von FPÖ und ÖVP sickerten bereits erste Pläne durch: Eine motorbezogene Versicherungssteuer für Elektro-Autos sollte eingeführt werden. Blau-Schwarz wollten diese zunächst noch auf 400,- EURO pro Jahr deckeln, was durchaus Geld in die Staatskasse gespühlt hätte – aber verschmerzbar und weniger bürokratisch angedacht war. Schwarz-Rot-Pink machen jetzt „Schluss mit lustig“: Die Elektro-Auto-Steuer kann je nach Modell auch über 2.000,- EURO pro Jahr betragen. Maximal kompliziert: Mit dem neuen Gesetz sind zwei Komponenten wichtig. Das GEWICHT des Fahrzeuges (Punkt „G“ in der Zulassung) und die DAUERLEISTUNG (Punkt „A26“ in der Zulassung, bzw. 30-Min.-Nennleistung.
Beispiel FORD MUSTANG:
Eigengewicht (G) = 2.178 kg
2.178 kg – 900 kg = 1278 kg
davon 500 kg x 0,015 € = 7,5 €
davon 600 kg x 0,030 € = 18,- €
davon 178 kg x 0,045 € = 8,01 €
Ergibt monatlich: 33,51 €
Leistung (A26) = 124 kW
124 kW – 45 kW = 79 kW
davon 35 kW x 0,25 € = 8,75 €
davon 20 kW x 0,35 € = 7,00 €
davon 24 kW x 0,45 € = 10,8 €
Ergibt monatlich: 26,55 €
Summe: 60,06 €
Jährlich somit: 720,72 €
Beispiel HYUNDAI INSTER:
Der ROFAN-KURIER testete gerade den City-Flitzer HYUNDAI INSTER. Der hat nur 28,2 kW Nennleistung aber 1.350 kg Eigengewicht. Nach der neuen Formel kostet dieses Fahrzeug nur 9,25 EURO pro Monat oder jährlich somit: 111,– EURO.
Kritik seitens ÖAMTC
Der ÖAMTC kritisiert die Steuer: Sie gefährde den Ausbau der Elektro-Mobilität. Zudem drohen seitens EU hohe Strafen, wenn Österreich die Reduktion des Treibhausgas-Ausstoßes nicht schafft.
Weiterhin kein Sachbezug
Für Fimen steht und fällt der Sinn von E-Fahrzeugen nach Wegfall der Steuerbefreiung mit dem Sachbezug. Diesen tastet die „Zuckerl-Regierung“ derzeit nicht an. E-Fahrzeuge bleiben weiterhin sachbezugsbefreit. Private Käufer werden nach Einführung der Steuer genauer nachrechnen…
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