Wer bei IG-Luft mit dem E-Auto ins Radar fährt, bekommt die Strafe trotzdem und muss Einspruch erheben....
Seit Sommer 2019 gilt in Österreich 130 km/h für E-Autos, auch bei IG-LUFT. Doch was passiert, wenn‘s passiert? Also… was geschieht, wenn man mit dem E-Auto ins Radar fährt? Der ROFAN-KURIER hat’s ausprobiert…
ÖSTERREICH/TIROL 28. November 2019. Etwa 15:50 Uhr. Der ROFAN-KURIER ist mit dem Elektro-Auto auf der A12 unterwegs. Und zwar schneller, als 100 km/h. Das ist einerseits „gut so“ und andererseits… erlaubt. Auch am Radar bei Kundl vorbei geht die Fahrt völlig unbeschwert und zwar mit etwa 115 km/h. „Blitz“ macht das Radar-Gerät. „Egal! Ist ja ein Elektro-Auto“.
Anonym-Verfügung trotz E-Auto
Doch… die Anonym-Verfügung kommt trotzdem ins Haus geflattert. Bezirkshauptmann-Stellvertreter Dr. Herbert Haberl erklärt: „Die derzeitige Vorgangsweise (bei ‚IG-Luft-100er‘ in Zusammenhang mit Elektrofahrzeugen) ist so: Die Polizei erstattet Anzeige und von uns geht zunächst die Strafe hinaus. Falls sich jemand auf die ‚Elektro-Auto-Ausnahme‘ beruft, gehen wir der Sache natürlich nach.“
Handelt es sich tatsächlich um ein Elektro-Fahrzeug, wird das Verfahren eingestellt. Im aktuellen Fall war die Sache noch etwas „kniffliger“: Durch eine Kontrolle bei der Kontrollstelle Radfeld wurde etwa 20 Sekunden (!) BEVOR das Radar ausgelöst hat, IG-LUFT 100 km/h durch 100 km/h allgemein ersetzt. Und daran müssen sich auch Fahrer von Elektro-Autos halten.
Fakt ist aber: Hier wird üblicher Weise ein gewisses Zeitfenster für den Schaltprozess in Abzug gebracht, wie auch in diesem Fall. TIPP der Redaktion: Bei strittigen Fällen immer Schaltprotokoll anfordern. Dort sieht man es dann ganz genau…
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