Ziehen an einem Strang: Bgm. Dietmar Wallner (li.) und WB-Obmann Egon Neuner.
Die Marktgemeinde Jenbach und der WB Jenbach präsentierten kürzlich neue Wirtschaftsförderungs-Richtlinien. Diese sind seit 1.1.2024 gültig.
JENBACH Auf Initiative des Jenbacher Wirtschaftsbund-Obmanns Egon Neuner, wurden Wirtschaftsförderungs-Richtlinien der Marktgemeinde Jenbach überarbeitet bzw. teilweise angepasst. Diese richten sich an EPUs (Ein-Personen-Unternehmen) und KMUs (Klein- und Mittelbetriebe). Die letzte Änderung stammt aus dem Jahr 2003. Grund genug die Richtlinien anzupassen: “Die Gemeinde will Betriebe nach Jen-bach ansiedeln und bestehende Betriebe behalten”, sind sich Bgm. Dietmar Wallner (ÖVP) und WB-Obmann Egon Neuner einig. Um für eine Förderung anzusuchen, müssen gewisse Kriterien erfüllt werden.
Förderungen im Überblick
– Zuschüsse zu Zinsen aus Investitionsdarlehen
– Zahlungserleichterung bei der Entrichtung der Abgaben nach dem Tiroler Verkehrs-Aufschließungs-Abgabengesetz
– eine einmalige Arbeitsplatzprämie für Betriebe bis 50 Mitarbeiter
– Übernahme von Miet- und Pachtaufwänden für bestimmte Arten von Gewerben und freiberuflichen Tätigkeiten als Starthilfe
– Zuschüsse zu Investitionen in die Betriebsausstattung
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