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Unternehmen können ihre Mitarbeiter auch 2026 mit einer lohnsteuerfreien Prämie belohnen. Bis zu 500 Euro sind möglich. Damit die Lohnsteuerbefreiung tatsächlich greift, müssen Arbeitgeber jedoch einige Voraussetzungen beachten.
Begünstigt sind ausschließlich Prämien und Bonuszahlungen, die zwischen 1. Juli und 31. Dezember 2026 gewährt werden. Voraussichtlich wird es – wie in den Vorjahren – auch wieder eine kurze Nachfrist nach dem Jahresende geben. Wichtig ist außerdem: Es muss sich um eine zusätzliche Zahlung handeln, die bisher üblicherweise nicht gewährt wurde. Regelmäßig ausbezahlte Prämien oder Bonuszahlungen können daher nicht einfach als lohnsteuerfreie Mitarbeiterprämie behandelt werden.
Frühere Sonderzahlungen stehen einer neuerlichen Prämie im Jahr 2026 jedoch nicht entgegen. Dazu zählen die Corona-Prämien der Jahre 2020 und 2021, die Teuerungsprämien 2022 und 2023 sowie die Mitarbeiterprämien 2024 und 2025.
Die Mitarbeiterprämie muss im Kollektivvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung geregelt sein. Gibt es im Unternehmen keinen Betriebsrat, ist die steuerfreie Auszahlung dennoch möglich. In diesem Fall muss die Prämie allen Mitarbeitern gewährt werden.
Unternehmen sollten daher vor der Auszahlung prüfen, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. So lässt sich vermeiden, dass die Prämie bei einer späteren Kontrolle doch als lohnsteuerpflichtig eingestuft wird.
Die Experten von GHP Steuerberatung unterstützen dabei gerne.
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