Leserbriefe
03. November 2026

Wahlsystem ist keine Willens-Verfälschung

Kürzlich luden die vier Oppositions-Parteien im Tiroler Landtag zu einer Presse-Konferenz. Das Thema: Die in Tirol mögliche Listen-Koppelung bei den Gemeinderats-Wahlen nach dem „D´Hondtschen Wahlsystem“.

Kurz gesagt geht es hier um die Möglichkeit, dass sich bei Gemeinderats-Wahlen zwei (oder mehr) Listen zusammentun können, um möglichst wenige Wählerstimmen zu verlieren. Was heißt das in der Praxis? Eine Liste, die nicht koppelt erhält vielleicht 4 Mandate und verfehlt das 5. Mandat um nur 10 Stimmen! Ärgerlich und für Jahre entscheidend über Führung oder Opposition.
Mit einer Koppelung kann diese Liste beispielsweise 10 fehlende Stimmen von der gekoppelten, anderen Liste ausleihen und holt sich so ihr Mandat!

Die Überhang-Stimmen gehen dabei immer zu jenem Partner in der Koppelung, der die MEISTEN Überhang-Stimmen hat. Also nicht zur größten Partei. Wenn NICHT gekoppelt wird, geht ein freies Mandat (zusätzlicher Sitz im Gemeinderat) fast immer zur größten Liste. Manchmal nützt die Koppelung größeren Listen, manchmal den Kleineren. In Kramsach war die Koppelung für eine Veränderung der Mehrheits-Verhältnisse entscheidend, hier hat also die Opposition profitiert. Eine „Verfälschung des Wählerwillens“ ist diese Koppelung nicht. Sie verhindert, dass Stimmen verloren gehen.

Mag. Christian Mück,
Kramsach

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