Rechtsanwalt Dr. Gernot Moser mit den Mitarbeiterinnen des Sozialen Netzes SONE Jenbach Hendrikje (li.) und Angelika (re.). © Wirnsperger
Selbstbestimmt und aktiv im Alter – zur Vorsorge für die Zukunft gehört auch das Thema Erben und Vererben…
JENBACH Unter dem Begriff Erbrecht versteht man alle Vorschriften, die die Rechtsnachfolge des Vermögens einer verstorbenen Person regeln. Wie schaut es mit den dazugehörigen Rechtsgrundlagen aus? Testament oder Schenkung – und wie endgültig können Regelungen sein? Dazu referierte Rechtsanwalt Dr. Gernot Moser bei seinem Vortrag Mitte September im Somweberhaus in Jenbach – organisiert von und mit engagierten Mitarbeiterinnen des Sozialen Netzes SONE Jenbach.
Nach österreichischem Recht kann eine Person selbst regeln was nach dem Tod mit dem Vermögen zu geschehen hat. Mögliche Formen dazu sind Erbvertrag oder Testament. Für den Fall, dass die verstorbene Person keine Regelung getroffen hat, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft. Bei Erbschaften oder unentgeltlichen Übertragungen von Grundstücken (Schenkungen) ist die Grunderwerbssteuer zu entrichten, es fällt jedoch keine Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer an. Für den Fachmann, Dr. Gernot Moser ist es jedoch wichtig „die Regelungen rechtzeitig mit Hilfe eines Anwalts oder Notars zu besprechen und zu fixieren, damit eine gute Entscheidung gelingt.“
Wir verwenden Cookies, um die Zugriffe zu analysieren und das Angebot zu optimieren bzw. die Funktionsfähigkeit der Website sicherzustellen. Durch Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie außerdem zu, dass Werbemittel von Drittpartnern geladen werden können





