Anfang Juni: Der Parkplatz wurde abschüssig in Richtung des Nachbar-Grundstückes aufgeschüttet.

Parkplatz Kapeller-Areal ein Schwarzbau?

Ende 2021 hat die Gemeinde Jenbach den Parkplatz am Kapeller-Areal aufgeschüttet. Es entstand ein Gefälle zum benachbarten Bauernhof, der das Oberflächen-Wasser abbekam! Dazu Bgm. Wallner: "Das ist uns unangenehm und wir haben den Zustand mittlerweile fachgerecht behoben..."

JENBACH Ende 2021 wurde der etwa 2.000 m2 große Parkplatz am Kapeller-Areal um bis zu 1,5 m aufgeschüttet. "Ohne Baubewilligung und ohne wasserrechtliche Voraussetzung", sagt Nachbar Baumeister Norbert Rainer. Seiner Meinung nach ist die Aufschüttung damit ein "Schwarzbau".

Ende Juni wurde eine Absperrung mit Entwässerung errichtet.

Gefälle zu Rainer's Hof

Noch dazu wurde damit ein Gefälle zum Bauernhof Tratzbergstraße 17 hergestellt. Beim Lokalaugenschein zeigt sich Anfang Juni: Hier besteht tatsächlich ein deutliches Gefälle in Richtung von Norbert Rainer's Bauernhof! Dazu Rainer: "Bereits Ende Jänner gelangte Schmelzwasser bis zu meinem Gebäude, bis zu den Eingangs-Türen und vereiste über Nacht. Hier war Gefahr im Verzug. Sowas müsste sofort behoben werden!" Seit Dezember 2021 richtete Norbert Rainer Anfragen (schriftlich) an Amtsleiter Wolfgang Astl, in denen er auf die Gefahr von Gebäude-Schäden hinweist. Ohne Erfolg. Nach Monaten schaltete er schließlich die BH Schwaz ein. Diese forderte in der Folge die Marktgemeinde Jenbach zum Handeln auf, was auch geschah... Dazu Bgm. Dietmar Wallner (ÖVP): "Das ist uns sehr unangenehm. Wir haben das nun fachgerecht beheben lassen."

Ende Juni wurde eine Absperrung mit Entwässerung errichtet.

Eine Abschottung verhindert nun, dass Wasser auf Rainers Grundstück fließt und es gibt eine Anbindung an den Gemeinde-Kanal. Norbert Rainer: "Die Gemeinde denkt offenbar, dass man über dem Gesetz steht. Wenn eine Privatperson eine solche Anbindung macht, hagelt es sofort Anzeigen. Das ist maximal eine Notlösung." Bgm. Wallner zum Vorwurf, es fehlen bau- wie wasserrechtliche Grundlagen: "Wir haben die Unebenheiten am Platz Ende 2021 so ausgeglichen, dass wir in keine Bewilligungs-Pflicht fallen, weil wir unter 1,5 m Höhen-Ausgleich blieben. Das wurde aber nicht "einfach so" gemacht, sondern durch einen Bauleiter begleitet. Eine baurechtliche und wasserrechtliche Bewilligung braucht es hier nicht, weil diese erst seit 2019 vorgeschrieben ist und der Platz bereits vor 2019 als Parkplatz genutzt wurde." Dass man sich ein halbes Jahr Zeit gelassen hat, um sein Grundstück vor Oberflächen-Wasser zu schützen, ärgert Rainer trotzdem.


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