2G-Regel in Bayern gekippt – das Gericht in München gab einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt.unsplash.com

Bayern kippt 2G-Regel im Handel

Der Bayrische Verfassungs-Gerichtshof hat die grundsätzliche Beschränkung des Zugangs zu Einzelhandels-Geschäften auf Geimpfte und Genesene bereits Ende Jänner außer Vollzug gesetzt.

BAYERN Das Gericht in München gab damit einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern statt. Sie klagte gegen die 2G-Regel im Einzelhandel. Der Beschluss ist unanfechtbar. Demnach wird die Verordnung in Bayern den Anforderungen des Infektions-Gesetzes nicht gerecht. Grundsätzlich seien 2G-Regeln für den Handel möglich, die bayrische Regierung erfülle die nötigen Voraussetzungen aber nicht. Nach der Verordnung darf der Zugang zum Einzelhandel nur Genesenen und Geimpften gewährt werden, ausgenommen sind Läden zur Deckung des täglichen Bedarfs.


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