Bei der Pressekonferenz am 16. Februar verkündeten Kanzler Nehammer (ÖVP, re.) und Gesundheits-Minister Mückstein (GRÜNE, li.) die Öffnungsschritte.Video: ORF.at, Screenshot: ROFAN-KURIER

CORONA: Maßnahmen gelockert, aber...

Ab diesem Wochenende gibt es keine "G-Regeln" und keinen "Grünen Pass" mehr im öffentlichen Leben, 3G am Arbeitsplatz und in Hotels ist Geschichte. Maskenpflicht und 3G gelten aber weiter in Krankenhäusern und Altenheimen.

ÖSTERREICH Dieses Wochenende, am 5. März, fallen die "G-Regeln" und der "Grüne Pass". Beides war seit zwei Jahren das bestimmende Element für beinahe das gesamte Leben der österreichischen Bevölkerung. Kein Kontroll-Regime mehr für den Weg zur Arbeit, keine Kontrollen mehr für das Mittags-Schnitzel (außer in Wien) oder in Hotels. Weiter aufrecht bleibt die Maskenpflicht, und zwar dort, wo man es sich "nicht aussuchen kann", ob man hingeht: Sprich in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Lebensmittel-Handel, in Banken, Postfilialen oder Apotheken. Für Besuche in Altersheimen, Krankenhäusern oder Pflege-Einrichtungen gelten weiterhin 3G und die FFP2-Maskenpflicht.

Disko, Disko: Nacht-Gastro sperrt auf, keine Sperrstunde!

Mit diesem Wochenende (5. März) sperrt nun auch die Nacht-Gastronomie wieder auf, die Sperrstunde ist aufgehoben. Darüber hinaus können wieder Veranstaltungen ohne Teilnehmer-Beschränkung stattfinden.

De facto keine Impf-Pflicht für "sensible Bereiche"

Eigentlich gab es da ja noch diese Impf-Pflicht. Egal... Personal der "kritischen Infrastruktur", wie zum Beispiel bei Einsatz-Organisationen oder im gesamten Gesundheits-Bereich darf nun auch bei Kontakt mit Infizierten (als Kontaktperson) arbeiten gehen, wenn man sich täglich testet und eine FFP2-Maske trägt. Am Arbeitsort gilt im Gesundheits-Bereich vorerst 3G. Also ... geimpft, genesen oder getestet.  Die Lage an den Intensiv-Stationen ist aktuell stabil.

Mit diesem Wochenende (5. März) fallen in Österreich die "G-Regeln" und der "Grüne Pass". © unsplash.com

Keine Maskenpflicht an Schulen

An allen Schulen ist seit 21. Februar die Masken-Pflicht gefallen, außer in den Pausen und außerhalb der Klasse. Hier gilt für alle Schüler aber nur mehr eine "Mund-Nasenschutz-Bestimmung", keine FFP2-Pflicht. Getestet wird derzeit aber noch.
Für Kinder bis 12 Jahre gelten keinerlei Einschränkungen außerhalb der Schule. Für Kinder zwischen 12 und 15 Jahren gilt der an den Schulen verteilte "Ninja-Pass" als 2G-Nachweis (für Bereiche, wo man diesen noch benötigt, etwa Krankenhäuser...). In diesen Pass werden die Schultests eingetragen.

"Pandemie nicht vorbei", Impf-Pflicht bleibt (vorerst)

Bundeskanzler und Gesundheitsminister betonen aber: "Die Pandemie ist nicht vorbei", man müsse eventuell auch wieder strengere Maßnahmen einführen, wenn dies nötig sei. Zudem gelte die Impf-Pflicht weiter. Wie diese umgesetzt wird, soll ab Mitte März feststehen. Kostenlose Tests soll es vorerst noch bis Ende März geben.


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