Das Jahresende naht - Spenden sind absetzbar

Steuer-Check: So holt man sich sein Geld zurück

Rechtzeitig vor dem Jahresende empfiehlt es sich, einen Steuer-Check zu machen. Spenden können steuerlich als Sonderausgaben/Betriebsausgaben abgesetzt werden.

ÖSTERREICH  Absetzbar sind Spenden für mildtätige Zwecke, für Bekämpfung von Armut und Not und für die Hilfestellung bei nationalen und internationalen Katastrophenfällen. Spenden an Organisationen, die sich der Umwelt-, Natur- und Artenschutz widmen, aber auch Zuwendungen an freiwillige Feuerwehren oder Landesfeuerwehrverbände. Die steuerliche Absetzbarkeit gilt auch bei Spenden an bestimmte im Gesetz aufgezählte Organisationen, wie beispielsweise Museen, Bundesdenkmalamt oder Behindertendachsportverbände.

Spenden als Sonderausgaben

Die meisten begünstigten Spendenempfänger müssen sich beim Finanzamt registrieren lassen und werden auf der Homepage des BMF (http://www.bmf.gv.at/Service/allg/spenden/) veröffentlicht. Bestimmte österreichische Museen, das Bundesdenkmalamt, Universitäten und ähnliche Institutionen sowie die freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände sind von der Registrierung jedoch ausgenommen. Als Sonderausgaben absetzbare private Spenden sind mit 10 Prozent des aktuellen Jahreseinkommens begrenzt. Als Betriebsausgaben können Spenden bis zu 10 Prozent des Gewinns des laufenden Wirtschaftsjahres abgezogen werden. Wichtig für die Absetzbarkeit: Bekanntgabe von Vor- und Zunamen und Geburtsdatum des Spenders(z.B. auf dem Erlagschein unter "Zahlungsvermerk").


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