LA Mag. Markus Sint (LISTE FRITZ): "Die Bürger haben ein Recht auf Teilnahme in Gemeinderats-Sitzungen!"Liste FRITZ

Grundrechte verletzt: Quo vadis, Österreich?

Aktuell finden etliche Gemeinderats-Sitzungen unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. In Innsbruck werden Kundgebungen verboten. Die LISTE FRITZ sieht hier die Demokratie massiv beschnitten. LR Tratter (ÖVP) verlangt Abklärung von BM Anschober (GRÜNE).

TIROL  Darf man trotz Ausgangs-Sperre an einer öffentlichen Sitzung z.B. von Gemeinderat, Landtag oder Nationalrat teilnehmen? Dazu LA Mag. Markus Sint (LISTE FRITZ): "Einige Bürgermeister versuchen Bürger von Gemeinderatssitzungen fernzuhalten. Als Argument strapazieren sie die geltenden Ausgangs-Beschränkungen von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr früh." Die LISTE FRITZ verlangt, dass es allen Bürgern wieder möglich gemacht wird, an Gemeinderats-Sitzungen teilzunehmen. Dieses Grundrecht müsse unbedingt verteidigt werden.  "Daher werden wir Bürger in allen Gemeinden unterstützen, wenn es diesbezüglich zu Problemen kommt!", sagt LA Sint.

Erlaubt oder nicht erlaubt?

Vom Sozial-Ministerium in Wien heißt es dazu: "... Auch die 4. COVID-19-Schutzmaßnahmen-Verordnung sieht vor, dass das Verlassen des privaten Wohnbereichs ... von 20:00 Uhr bis 6:00 Uhr zur Teilnahme an öffentlichen Sitzungen zulässig ist. Nach Art. 117 Abs. 4, B-VG, sind die Sitzungen des Gemeinderates öffentlich, die COVID-Verordnung steht der Teilnahme an öffentlichen Sitzungen nicht entgegen. Der Ausschluss der Öffentlichkeit ist nach dem B-VG nur ausnahmsweise zulässig."

Die Wiener Kanzlei "Lansky, Ganzger & Partner" dazu: "Für die Teilnahme von Bürgern an Gemeinderats-Sitzungen wäre ein Verlassen des privaten Wohnbereichs nicht von den in der Schutzmaßnahmen-Verordnung vorgesehenen Ausnahmetatbeständen gedeckt." Also wäre die Teilnahme nicht erlaubt...

Das Land Tirol präzisiert: Gestattet sei die Teilnahme von Gemeinde-Bediensteten, geladenen Experten und Presse. Von Privatpersonen aber nicht.

LR Tratter verlangt Klarheit von BM Anschober!

Das Landesverwaltungs-Gericht hat kurz vor Druck die Auffassung vertreten, dass der Besuch von Gemeinderats-Sitzungen durch Bürger aber auch während der CORONA-Krise erlaubt ist...
Auf Anfrage des ROFAN-KURIER heißt es vom zuständigen Landesrat, Mag. Johannes Tratter (ÖVP) vor dem Entscheid des Landesverwaltungs-Gerichts: "Die Verordnung ist leider etwas unklar formuliert. Daher habe ich bereits bei BM Rudi Anschober urgiert und gebeten, hier für rasche Klarheit zu sorgen. Als Gemeindereferent ist es mir wichtig, dass die Öffentlichkeit von Gemeinderatssitzungen gewahrt ist. Das wäre für ganz Österreich zu regeln."

Die LISTE FRITZ kritisiert auch, dass in der Landeshauptstadt Innsbruck aktuell CORONA-Demos verboten werden. "Das Verbot ist falsch. Die Argumentation ist falsch. Eine Demo zu verbieten, weil sich jemand möglicherweise nicht an die Regeln halten könnte, ist überschießend. Diese Mutmaßung rechtfertigt keinesfalls einen so schweren Eingriff in die Grundrechte der Bevölkerung. Und der Gesetzgeber muss sich schon fragen lassen, ob er mit dem Zwei-Meter-Abstand auf Demonstrationen lebensnahe Regeln vorgegeben hat. Wer im Einkaufzentrum war oder täglich die Öffis benutzt, kennt die Zwei-Meter-Abstand-Regel nur vom Hörensagen. Meinungsfreiheit, Versammlungsfreiheit, Demonstrationsrecht... sind auch in einer Pandemiezeit nicht leichtfertig zu beerdigen!", sagt Sint, auch wenn er sich mit den Demos wenig identifiziert. 


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